Planungsphase?

„Konkret befasste ich mich mit der Gründung der eigenen Kanzlei gegen Ende der Konzipientenzeit. Ich hatte das Gefühl, schon ausreichend Erfahrung zu haben und zu wissen, worauf es bei der erfolgreichen Ausübung der Anwaltschaft ankommt. Da kam dann einfach der Moment, an dem ich selbst das Steuer übernehmen wollte.“

Finanzierung?

„Grundsätzlich sollte man die Einnahmen- und Ausgabenstruktur immer gut im Auge behalten. Es ist aber klar, dass man zu Beginn einige Anfangsinvestitionen hat und es einige Monate dauert bis das Geschäft in Schwung kommt. Wenn man nach zwei bis drei Jahren merkt, dass man entwicklungsmäßig und finanziell nicht von der Stelle kommt, sollte man sich wohl dringend überlegen woran das liegt und ob die Ursache behebbar ist. Ich würde daher drei Jahre als Durchhaltedauer ansetzen.“

Standort?

„Ich habe meinen Kanzleistandort in Wien-Liesing. Es handelt sich um einen einwohnerstarken Bezirk mit relativ wenigen Anwälten. Es ist daher grundsätzlich nicht erforderlich, spezifische Nischen des Rechts zu bedienen. Hier ist es wichtig, die Menschen sowohl bei ihrer Scheidung als auch nach einem Verkehrsunfall oder bei Problemen mit dem Nachbar rechtlich fundiert zu unterstützen. Neben der juristischen, breit aufgestellten Expertise ist es aber auch unerlässlich, stets ein offenes Ohr zu haben und den Mandanten zu vermitteln, dass sie nicht bloß einer von vielen sind.“

Software?

„Eine ordentliche Telefonsoftware war gerade in der Anfangsphase sehr praktisch. Wenn ich nicht erreichbar war, haben die Leute auf ein Tonband gesprochen. Ich habe dann automatisch ein Mail mit Telefonnummer des Anrufers, Zeitpunkt des Anrufes und einer Tondatei mit der Sprachnachricht erhalten. So wusste ich auch zwischendurch, wer mich mit welchem Anliegen angerufen hat.“

„Bevor meine eigene Kanzlei eröffnet habe, war ich ein halbes Jahr als Substitutin tätig. Dies hatte den Vorteil, dass ich schon einen eigenen Mandantenstock aufbauen konnte und die ersten organisatorischen Änderungen durch die Selbstständigkeit bereits in den Alltag integriert hatte.“

Dr. Christine Fidler-Fassmann

Rechtsanwältin

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