Einfache und kostengünstige WebERV Anwendung. Voller Funktionsumfang!

Einfach

Einfach in der Anwendung, sodass Sie auch bei gelegentlicher Anwendung immer alles im Blick haben.

Günstig

Günstig in der Anschaffung, mit einem geringen Benützungsentgelt je Schriftsatz.

Erweiterbar

Jederzeit auf die ADVOKAT Aktverwaltung mit enger Integration erweiterbar, ohne Datenverlust.

ADVOKAT Software ERV Useware

Unser Angebot

Variante 1 – Userware

Einrichtung ADVOKAT ERV-USEWARE €   250,00
pro versendeten Schriftsatz €   1,34
pro Grundbuchschriftsatz (zusätzlich) €   1,45
pro empfangenen Schriftsatz €   0,55
Monatliche Grundgebühr € 20,00
Wartungsvertrag (Hotline und Fernwartung) pro Monat € 22,00

Unser Angebot

Variante 2 – Kaufvariante

Kauf + Einrichtung ADVOKAT ERV € 1.100,00
pro versendeten Schriftsatz €   0,34
pro Grundbuchschriftsatz (zusätzlich) €   1,45
pro empfangenen Schriftsatz €  0,00
Monatliche Grundgebühr € 20,00
Wartungsvertrag (Hotline und Fernwartung) pro Monat €   11,00
ADVOKAT Software
ADVOKAT Software

Überall und Jederzeit

So kommen Sie zur WebERV Userware.

  1. ERV Software besorgen

Hier herunterladen ….

  1. Installationsanleitung lesen

Hier herunterladen ….

  1. ERV Software installieren

Nach erfolgtem Download klicken Sie die Datei A3_Inet.EXE doppelt an und folgen den Anweisungen am Bildschirm.
Eine detaillierte Beschreibung finden Sie im technischen Handbuch, Kapitel 1.3.1 „Erstmalige Installation ADVOKAT auf Einzelplatzsystem“.

  1. Bei ADVOKAT Online anmelden

Formular hier herunterladen …
Ausgefülltes Formular an ADVOKAT senden. Ihr R-Code wird freigeschalten

  1. ERV Software in Betrieb nehmen

Zur Inbetriebnahme lesen Sie bitte das Kapitel „ERV erstmals in Betrieb nehmen“ im Handbuch. Die Hilfe rufen Sie jederzeit kontextbezogen über die Taste F1 auf.

  1. Fragen

Sollten Sie Fragen zur Installation und Ersteinrichtung Ihrer ADVOKAT ERV Useware haben, erreichen Sie unseren Support unter Tel. +43 512 / 58 80 33.

Mag. (FH) Karl Sailer
Mag. (FH) Karl Sailer

Verkauf ADVOKAT

Starten Sie los! Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

Kundenzufriedenheit ist uns wichtig!

Der ERV bietet eine einfache und sichere Kommunikation mit Österreichs Gerichten, Behörden, Gebietskörperschaften und Firmen. Der ERV bietet eine schnelle Einbringung und Erledigung bei Gericht. Die Übermittlung erfolgt fälschungssicher und verschlüsselt. Wenn Sie eine OK-Bestätigung erhalten, können Sie
sicher sein, dass der Empfänger das Dokument tatsächlich erhalten hat.

Seit  Juli 2007 ist jeder österreichische Anwalt/jede österreichische Anwältin dazu verpflichtet, praktisch alle Schriftsätze und Eingaben elektronisch zu übermitteln. Seit November 2009 trifft dies auch auf das Grundbuchverfahren zu und seit dem 1.5.2012 ist die Nichtanwendung des ERV ein Formmangel.

Ist Ihre Kanzlei dafür ausgerüstet?